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Wahlleistungen
Neben den sogenannten allgemeinen Krankenhausleistungen können Sie sich zusätzlich zu den gebotenen Standards in Unterbringung und Behandlung für Wahlleistungen entscheiden. Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne den Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch erforderlichen Leistungen zuteil. Die zusätzliche Wahl einer sogenannten Chefarztbehandlung ist dabei unabhängig von einer zusätzlichen Buchung eines Ein- oder Zweibettzimmers.
Grundsätzlich hat jeder Patient die Möglichkeit, unsere Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Verfügen Sie über eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung, kann die Abrechnung gern nach Ihrem Einverständnis direkt mit diesem Unternehmen erfolgen. Falls eine solche Versicherung nicht besteht, erfolgt die Abrechnung der zusätzlich entstehenden Kosten direkt mit Ihnen. Bitte beachten Sie, dass gesetzliche Krankenkassen diese Leistungen nicht bezahlen.
Für die Inanspruchnahme von diesen Leistungen schließen wir mit Ihnen ergänzende Verträge (Wahlleistungsvereinbarung) ab. Über Bedingungen und Preise informieren Sie gern unsere Mitarbeiter der Patientenverwaltung.
Gut zu wissen für „PlusCard-Inhaber“ von „Wir für Gesundheit“
Darüber hinaus ist unser Krankenhaus Partnerklinik im trägerübergreifenden Qualitätsnetzwerk „Wir für Gesundheit“.
Sind Sie im Besitz einer „PlusCard“, erhalten Sie die Wahlleistungen entsprechend Ihres PlusCard-Tarifs. Bitte weisen Sie darauf bereits zum Zeitpunkt der Planung eines stationären Aufenthaltes hin und zeigen Sie Ihre PlusCard aktiv bei der Aufnahme vor. Die Abrechnung der in diesem Rahmen in Anspruch genommenen Wahlleistungen erfolgt dann direkt mit „Wir für Gesundheit“.
Zimmerausstattung
Alle Zimmer in unserem Krankenhaus sind standardmäßig mit Fernseher und Radio ausgestattet. Das 3-Bettzimmer stellt die sogenannte Regelleistung dar. Sie können für Behandlungen in der Inneren Medizin auf eigenen Wunsch auch das Komfortzimmer (Einbettzimmer) buchen. Zu den Preisen für diese Wahlleistung informieren Sie gern unsere Mitarbeiter der Patientenverwaltung.
Telefon am Bett, Internetnutzung
Zum Telefonieren können Sie gern Ihre privaten Mobiltelefone nutzen.
Um mit Ihrem eigenen Laptop/ Handy/ Tablet-PC im Internet zu surfen, bieten wir Ihnen ein kostenfreies Gäste-WLAN. Dazu melden Sie sich bitte in Ihren Netzwerkeinstellungen bei unserem zugangsfreien GAST-WLAN an und aktivieren dies nach Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen.
Chefarztbehandlung
Wenn Sie durch den Chefarzt persönlich behandelt werden möchten, werden diese Leistungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Wir schließen dafür mit Ihnen gesonderte Verträge (Wahlleistungsvereinbarung) ab. Bedingungen und Preise erläutern wir Ihnen gern. Bitte fragen Sie die Mitarbeiter der Patientenverwaltung.
Entscheiden Sie sich für eine Behandlung durch den Chefarzt (Wahlarzt), so erstreckt sich dies auf alle an der Behandlung beteiligten Wahlärzte des Krankenhauses einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses (z. B. Radiologie, Pathologie, Labor). Jede Leistung, die durch die genannten Wahlärzte erbracht wird, wird mit Ihnen oder Ihren Angehörigen privat abgerechnet. Sollten weitere Kliniken/ Fachabteilungen ebenfalls bei der Behandlung mitwirken, werden auch diese Leistungen durch den Chefarzt erbracht und abgerechnet. Die Höhe der Rechnung für Chefarztbehandlung richtet sich nach der Anzahl der Untersuchungen und Art Ihrer Behandlung.
Aufnahme von Begleitpersonen
Im Rahmen der Möglichkeiten unserer Einrichtung bieten wir Angehörigen an, auch über Nacht beim Patienten zu bleiben. Dies hat oft einen genesungsfördernden und beruhigenden Effekt auf den Patienten.
Ist das Bleiben der Begleitperson aus medizinischer Sicht erforderlich, um das Behandlungsziel zu sichern, wird die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson mit der Krankenkasse des Patienten abgerechnet. Das trifft z. B. zu bei Patienten mit Erkrankungen wie schwerer Demenz, die der ständigen nicht-medizinischen Beobachtung/ Anwesenheit einer festen Bezugsperson bedürfen. Als Voraussetzung muss im Vorfeld der stationären Aufnahme eine schriftliche ärztliche Bestätigung vorliegen und von der Krankenkasse bestätigt werden.
Wenn die Anwesenheit einer Begleitperson aus medizinischer Sicht nicht erforderlich ist, besteht in der Regel die Möglichkeit, gegen Zahlung eines Hotelkostenzuschlags für Unterkunft und Verpflegung in der Klinik zu bleiben. Über die Konditionen informiert Sie gern unsere Patientenverwaltung.