Grundsatzerklärung nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die Geschäftsführungen der GLG Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbH und aller  konzernverbundenen Unternehmen bekennen sich seit jeher zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Die GLG – Grundsatzerklärung gemäß LkSG bekräftigt den Willen aller Führungspersönlichkeiten und Mitarbeitenden, menschen- und umweltrechtliche Risiken zu identifizieren und zu minimieren oder eliminieren.

Wir erwarten das gleiche Verhalten von unseren Zulieferern und Dienstleistern und kommunizieren die Anforderungen u.a. in einer Selbsterklärung zum ethischen, sozialen und ökologischen Verhalten. Weiterhin sind die Anforderungen integraler Bestandteil in den Richtlinien zur Beschaffung von Waren und Dienstleistungen.

Diese Verhaltensregeln gelten ebenso für alle Mitarbeiter des GLG Konzernverbundes und wir erwarten und fördern die Integration in die Unternehmenskultur.

Im Sinne strukturierter qualitativer Entwicklung sind wir bestrebt, unser unternehmerisches Handeln und unsere Dienstleistungen nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit ständig zu verbessern. Den Maßgaben eines ganzheitlichen Ansatzes folgend, fordern wir unsere Lieferanten und Dienstleister dazu auf, qualitativ und quantitativ gleichwertige Maßnahmen zu ergreifen.

Konkret haben wir ein etabliertes Risikomanagement um menschen- und umweltrechtliche Risiken ergänzt. Jeder interne Prozess, externe Lieferant oder Dienstleister wird einer strukturierten Risikoanalyse unterzogen und je nach Risikopotenzial bewertet. Das Ergebnis der Risikoanalysen wird jährlich gegenüber der Geschäftsführung und den Aufsichtsorganen kommuniziert.

Im Falle der Feststellung von Verletzungen einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht werden die Schwere der Verletzung bewertet und Abhilfemaßnahmen abgeleitet, um das Ausmaß der Verletzung zu verringern bzw. abzustellen.

Die Möglichkeit einer Beschwerde zur Anzeige von menschen- oder umweltrechtlichen Risiken oder Verstößen ist im GLG Konzernverbund auf vielfältige Weise für betriebsangehörige und betriebsfremde Personen jederzeit möglich; auf Wunsch auch anonym. Die so erhaltenen Hinweise werden durch unseren Menschenrechtsbeauftragten verarbeitet und dokumentiert.

Mittels der erarbeiteten Verfahrensanweisung „Beschwerdeverfahren nach §8 LkSG“ ist jeder Mitarbeiter der GLG-Unternehmensgruppe, aber auch Mitarbeiter der Lieferanten und Dienstleister sowie betriebsfremde Personen dazu aufgerufen, menschen- bzw. umweltrechtliche Risiken zu melden oder auf Verletzungen menschrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten im Sinne des LkSG im eigenen Geschäftsbereich und/oder in der Lieferkette hinzuweisen.

Beschwerdeverfahren nach §8 LkSG

Ansprechpartner:

Beauftragter für Menschenrechte gem. LkSG innerhalb des GLG Unternehmensverbundes

Herr Tobias Kremer
GLG Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbH
Rudolf-Breitscheid-Str. 36
16225 Eberswalde

Beschwerdemöglichkeiten gem. LkSG

GLG Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbH
Abteilung Compliance
Rudolf-Breitscheid-Str. 36
16225 Eberswalde

Hinweise-Lieferkette@glg-mbh.de

 

BAFA Berichte gem. LkSG der GLG-Unternehmensgruppe

BAFA Bereicht 2023​​​​​​​