Wahlleistungen

Neben den sogenannten allgemeinen Krankenhausleistungen können Sie sich zusätzlich zu den gebotenen Standards in Unterbringung und Behandlung für Wahlleistungen entscheiden. Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne den Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch erforderlichen Leistungen zuteil. Die zusätzliche Wahl einer sogenannten Chefarztbehandlung ist dabei unabhängig von einer zusätzlichen Buchung eines Ein- oder Zweibettzimmers.

Grundsätzlich hat jeder Patient die Möglichkeit, unsere Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Verfügen Sie über eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung kann die Abrechnung gern nach Ihrem Einverständnis direkt mit diesem Unternehmen erfolgen. Falls eine solche Versicherung nicht besteht, erfolgt die Abrechnung der zusätzlich entstehenden Kosten direkt mit Ihnen. Bitte beachten Sie, dass gesetzliche Krankenkassen diese Leistungen nicht bezahlen.

Für die Inanspruchnahme von diesen Leistungen schließen wir mit Ihnen ergänzende Verträge (Wahlleistungsvereinbarung) ab. Über Bedingungen und Preise informieren Sie gern unsere Mitarbeiter der Patientenverwaltung.

Gut zu wissen für „PlusCard-Inhaber“ von „Wir für Gesundheit“

Darüber hinaus ist unser Krankenhaus Partnerklinik im trägerübergreifenden Qualitätsnetzwerk „Wir für Gesundheit“.

Sind Sie im Besitz einer „PlusCard“, erhalten Sie die Wahlleistungen entsprechend Ihres PlusCard-Tarifs. Bitte weisen Sie darauf bereits zum Zeitpunkt der Planung eines stationären Aufenthaltes hin und zeigen Sie Ihre PlusCard aktiv bei der Aufnahme vor. Die Abrechnung der in diesem Rahmen in Anspruch genommenen Wahlleistungen erfolgt dann direkt mit „Wir für Gesundheit“.

Patientenzimmer

Das 3-Bettzimmer stellt bei der Behandlung von Erwachsenen die sogenannte Regelleistung dar. Sie können für die Behandlungen in den verschiedenen Bereichen auf eigenen Wunsch auch Ein- oder 2-Bettzimmer buchen. Zu den Preisen für diese Wahlleistung informieren Sie gern unsere Mitarbeiter der Patientenverwaltung.

In der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik werden die Kinder und Jugendlichen zumeist in Zweibettzimmern untergebracht. Dies hat im Wesentlichen therapeutische Gründe. Daher gibt es das Angebot der Zimmerwahlleistung nicht.

Chefarztbehandlung

Wenn Sie durch den Chefarzt persönlich behandelt werden möchten, werden diese Leistungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Wir schließen dafür mit Ihnen gesonderte Verträge (Wahlleistungsvereinbarung) ab. Bedingungen und Preise erläutern wir Ihnen gern. Bitte fragen Sie die Mitarbeiter der Patientenverwaltung.

Entscheiden Sie sich für eine Behandlung durch den Chefarzt (Wahlarzt), so erstreckt sich dies auf alle an der Behandlung beteiligten Wahlärzte des Krankenhauses einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses (z. B. Radiologie, Labor). Jede Leistung, die durch die genannten Wahlärzte erbracht wird, wird mit Ihnen oder Ihren Angehörigen privat abgerechnet. Sollten weitere Fachabteilungen ebenfalls bei der Behandlung mitwirken, werden auch diese Leistungen durch den Chefarzt erbracht und abgerechnet. Die Höhe der Rechnung für Chefarztbehandlung richtet sich nach der Anzahl der Untersuchungen und Art Ihrer Behandlung.