Hygiene

Maßnahmen zur Infektionsprävention sind sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich sowie in den Rehabilitationseinrichtungen ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätsmanagements der GLG.

Entsprechend § 23 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen und der „Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen“ (MedHygV) des Landes Brandenburg wurden die personellen und strukturellen Voraussetzungen für die Umsetzung der gesetzlich geforderten Maßnahmen in der GLG etabliert. Sie unterliegen der kontinuierlichen Anpassung bei Aktualisierung von Empfehlungen der Kommission Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut.

Die detaillierten Aufgaben von Krankenhaushygieniker, Hygienefachkräften, Hygienebeauftragten Ärzten und Hygienebeauftragten in der Pflege sind in der Empfehlung „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“ der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beschrieben (siehe gesetzliche Grundlagen) und durch die MedHygV für das Land Brandenburg verbindlich festgelegt worden.

Hygienekommission der GLG Fachklinik Wolletzsee

Hygieneverantwortliche

Ruth Kirsch, Hygienebeauftragte Ärztin
Tel.: 033337 49-813

Dr. Christian Brüggemann, Chefarzt der Neurologie

Dr.med. Thomas Talaska, Chefarzt der Krankenhaushygiene der GLG

Hygienefachkraft: Dajana Langner

Leistungen

Für alle stationären Einrichtungen der GLG wurden Hygienekommissionen entsprechend § 3 MedHygV etabliert und eine Geschäftsordnung festgeschrieben. Der Vorsitz der Hygienekommissionen obliegt der ärztlichen Leitung der Einrichtungen. Die Kommission tagt regelmäßig, sie wird bei gehäuftem Auftreten multiresistenter Erreger oder nosokomialer Infektionen sowie bei besonderen die Hygiene betreffenden Vorkommnissen unverzüglich einberufen. In den Sitzungen werden aktuelle Probleme besprochen und Entscheidungen zur weiteren Verbesserung der Vorbeugung von Infektionen getroffen. Die Hygienekommissionen beschließen auch die gesetzlich geforderten Fortbildungspläne für Hygiene- und Infektionsprävention für das gesamte medizinische Personal.