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Neuropsychologische Ambulanz
Was Sie bei uns erwartet
Patienten mit neuropsychologischen Störungsbildern können in unserer Klinik auch ambulant behandelt werden. Die Durchführung der neuropsychologischen Behandlung erfolgt durch den Diplom-Psychologen Stefan Fischer. Er ist neben seiner klinischen Tätigkeit als Leitender Psychologe / Neuropsychologe durch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg ermächtigt zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung im Schwerpunkt Neuropsychologie. Er verfügt über langjährige Erfahrungen auf seinem Fachgebiet und hat durch die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer die Berechtigung zur Weiterbildung für Neuropsychologische Therapie.
Ansprechpartner
Dipl.-Psych. Stefan Fischer
Psychologischer Psychotherapeut (VT)
Systemischer Therapeut / Berater (SG)
Klinischer Neuropsychologe / Supervisor (OPK, GNP)
Leistungen
In der neuropsychologischen Therapie werden organisch bedingte psychische Störungen behandelt. Solche Störungen treten häufig nach einem Schlaganfall, einem Schädelhirntrauma oder anderen Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns auf. Typisch sind Veränderungen geistiger (neurokognitiver) Leistungen und des emotionalen Erlebens und Verhaltens, die zu vielfältigen psychosozialen Schwierigkeiten im Alltag und Beruf führen können.
Neurokognitive Leistungsveränderungen nach einer Hirnschädigung sind z. B.:
- Schwierigkeiten mit der Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit (z.B. Ablenkbarkeit, Probleme sich auf mehrere Dinge gleichzeitig zu konzentrieren)
- schnelles Ermüden oder Kopfschmerzen bei geistiger Anstrengung
- mehr Zeit brauchen beim Überlegen oder Erledigen von Aufgaben
- Gedächtnisstörungen/Vergesslichkeit
- Schwierigkeiten im systematischen und logischen Denken sowie im Planen und Organisieren
Erlebens- und Verhaltensveränderungen nach einer Hirnschädigung können sich u. a. zeigen in:- Reizbarkeit und Schwierigkeiten eigene Emotionen zu kontrollieren
- mangelndem Antrieb/Lustlosigkeit
- unüberlegtem oder impulsivem Verhalten
- Niedergeschlagenheit/Depression
- Schwierigkeiten, die eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen
Die neuropsychologische Therapie dient der Feststellung und Behandlung dieser Leistungs-, Erlebens- und Verhaltensveränderungen. Sie beinhaltet verschiedene psychotherapeutische Maßnahmen mit Schwerpunkten auf:- der Wiederherstellung (Restitution) neurokognitiver Leistungseinschränkungen,
- der Vermittlung und dem Training von Kompensationsstrategien zum Ausgleich von Beeinträchtigungen und
- der Verminderung emotionaler, verhaltensbedingter und psychosozialer Belastungen sowie der Unterstützung einer bestmöglichen Selbständigkeit und Teilhabe im Alltag und Beruf.
Ablauf einer Neuropsychologischen Therapie
Zu Beginn der Behandlung erfolgt eine neuropsychologische Diagnostik. Diese umfasst die Krankheitsanamnese sowie eine klinische und psychometrische Untersuchung. Anhand der Untersuchungsergebnisse wird ein Therapieplan erstellt, der sich an den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Patienten orientiert. Die Behandlung erfolgt in einem Umfang von wöchentlich einer bis zwei Therapieeinheiten (Dauer jeweils mindestens 50 Minuten) in unserer Klinik. Sie kann bis zu 60 Therapieeinheiten umfassen, je nachdem, welche Probleme vorliegen und welche Behandlungsziele festgelegt werden. Bei Bedarf kann die Therapie auch im Wohnumfeld oder am Arbeitsplatz stattfinden. Die Einbeziehung von Angehörigen oder anderen wichtigen Bezugspersonen in die Therapie ist jederzeit möglich und wird auch angestrebt.
Die Feststellung der Indikation zur neuropsychologischen Therapie erfordert eine zweistufige Diagnostik:
Stufe 1: Feststellung einer erworbenen Hirnschädigung oder Hirnerkrankung durch einen niedergelassenen Neurologen, Nervenarzt oder Psychiater. Das Schädigungsdatum sollte nicht länger als fünf Jahre zurückliegen (in begründeten Fällen auch länger!). Typische Krankheitsbilder sind z. B. Zustand nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Gehirntumor, entzündlichen Erkrankungen wie Enzephalitis oder Multiple Sklerose, Hypoxie
Stufe 2: Feststellung der neuropsychologischen Gesundheitsstörungen mit Durchführung einer neuropsychologischen Diagnostik, Einschätzung der Therapieindikation und Erstellung eines Behandlungsplans
Die Behandlung setzt damit die Überweisung von einem niedergelassenen Facharzt (z. B. für Neurologie, Nervenheilkunde oder Psychiatrie) voraus. In unserer Ambulanz wird dann in probatorischen Sitzungen geprüft, ob eine neuropsychologische Behandlungsindikation besteht.
Die Durchführung einer neuropsychologischen Therapie ist ausgeschlossen:
- wenn die medizinische Notwendigkeit einer stationären oder rehabilitativen Maßnahme gegeben ist
- bei angeborenen Einschränkungen der Hirnleistungsfunktionen (z. B. Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom oder Intelligenzminderung) oder
- bei Erkrankungen des Gehirns mit progredientem Verlauf im fortgeschrittenen Stadium (z. B. mittel- oder hochgradige Demenz vom Alzheimertyp)
- Neuropsychologisches Case-Management zur Begleitung und Steuerung bei beruflichen oder sozialen Wiedereingliederungsprozessen nach einer erworbenen Hirnschädigung
- Diagnostik, Therapie bei Fragen der Fahreignung
- Erstellung neuropsychologischer Zusatzgutachten für gesetzliche und private Unfallversicherer, Sozialgerichte
Kostenträger
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Seit Februar 2012 ist die Neuropsychologische Therapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Abrechnung kann direkt über die Gesundheitskarte erfolgen.
Private Krankenversicherung (PKV)
Bislang gibt es in der privaten Krankenversicherung keine Abrechnungsziffern für ambulante neuropsychologische Leistungen. Aus diesem Grund erfolgt die Abrechnung in Analogie zu anderen Psychotherapieziffern, wie z. B. der Verhaltenstherapie. Vorab ist aber eine Rücksprache mit der privaten Krankenversicherung erforderlich.
Beihilfe
Die neuropsychologische Therapie ist nach der Bundesbeihilfeverordnung und nach einigen Landesbeihilfeverordnungen beihilfefähig.
Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)
Berufsgenossenschaften vergüten neuropsychologische Leistungen auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der Gesellschaft für Neuropsychologie. Die Kostenübernahme ist geregelt, wenn die neuropsychologischen Störungen als Folge eines Arbeitsunfalls anerkannt sind.