Faktencheck zum GLG Krankenhaus Angermünde

Nach dem Faktencheck zum Sanierungskonzept des Kreiskrankenhaus Prenzlau hat die GLG  Gesellschaft für Leben und Gesundheit die zweite Faktensammlung veröffentlicht und den Fokus auf das GLG Krankenhaus Angermünde gelegt. Auch in Angermünde muss der Träger zur Sicherung des Krankenhausstandortes Maßnahmen in die Umsetzung bringen, um die Zukunft des Hauses zu sichern. 

Was hat es mit der Aussage: „Doch jetzt stößt der GLG-Konzern gerade diese Klinik ab, die eine wohnortnahe Versorgung in der weitläufigen Uckermark sichert!“  auf sich?

Diese Aussage entstammt aus einer Presseberichterstattung. Eine mögliche Interpretation könnte sein, dass die GLG etwas Unliebsames abstößt. Das ist absolut falsch. Auch der Begriff „jetzt“ könnte suggerieren, dass der Unternehmensverbund irgendeine Strukturanpassung jetzt, folglich 2025, plane. Das ist ebenfalls nicht der Fall. 

Wie bereits mehrfach kommuniziert, ist der Blick für das GLG Krankenhaus Angermünde auf das Jahr 2029 gerichtet. Bis zum Jahr 2029 wolle und müsse mit umzusetzenden strukturellen Maßnahmen der Krankenhausstandort für die Zukunft gesichert werden. 
In 2025 und 2026 sollen in Angermünde keine Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden, welche die Leistungsstruktur vor Ort verändert. Vorausgesetzt, dass in den kommenden zwei Jahren keine externen Einflussfaktoren ein Handeln erforderlich machen.

„Wird es nun noch Neueinstellungen geben? 
Wer bewirbt sich in einem Krankenhaus in Abwicklung?“

Daraus, dass in den kommenden zwei Jahren keine Strukturanpassungen vorgenommen werden sollen, ergibt sich auch in den kommenden zwei Jahren und darüber hinaus ein Personalbedarf. Auch für die künftige Struktur ab spätestens 2029 wird zur Absicherung der medizinischen Grundversorgung Personal benötigt, sowohl für das geplante 24/7 MVZ und für den Bereich der Psychiatrie. Allein für die Psychiatrie gelten rechtliche Mindestpersonalvorgaben, welche sich bis 2029 kontinuierlich erhöhen werden. 

Um es nochmals klar zu benennen: selbstverständlich erfolgen Neueinstellungen und das Krankenhaus wird nicht abgewickelt. 

„Krankenhaus Angermünde. Bringt die GLG ein Bauernopfer?“

Diese Aussage konnte sowohl schriftlich aus der Presse und aus Wortbeiträgen der Demonstration am 19.12.2024 entnommen werden. Die Antwort ist ganz klar: Nein! Jedes Krankenhaus und somit jede GmbH unterliegt dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Exakt auf dieser Grundlage wurden die strukturellen Anpassungsmaßnahmen für die GLG Medizinisch-Soziales Zentrum Uckermark gGmbH getroffen. Das lässt sich auch aus den jeweiligen Zeitplänen für die Umsetzung der Maßnahmen ableiten. Im GLG Kreiskrankenhaus Prenzlau ist eine Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen bis zum 30.06.2025 geplant. Im GLG Krankenhaus Angermünde hingegen werden für 2025 und 2026 keine Sanierungsmaßnahmen angesetzt, sofern keine unkalkulierbaren externen Einflüsse eine Handlung erforderlich machen. 

Ist auch die Psychiatrie jetzt gefährdet und sind im Hintergrund sind bereits Leistungskürzungen geplant?

Das kann ganz klar mit einem Nein beantwortet werden. Die GLG plant für den gesamten Leistungsbereich der Psychiatrie keine einzige Reduktion der aktuell bereits vorhandenen Kapazitäten. Ganz im Gegenteil, die GLG will und wird hier eine Personalaufstockung durchführen, um alle psychiatrischen Behandlungsangebote zu festigen und für die Zukunft abzusichern. 

Was ist, wenn ein Patient der Psychiatrie eine zeitgleiche Behandlung der Inneren Medizin benötigt?  

Dann wird der Patient diese Behandlung auch weiterhin erhalten. Wenn ab 2027 schrittweise in Richtung eines 24/7 MVZ gegangen wird, wird vor Ort auch die Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer Konsultation durch Fachärzte der Inneren Medizin implementiert. Die genaue Ausgestaltung des Konzepts „24/7 MVZ“ finden Sie im weiteren Verlauf dieser schriftlichen Information. 
Im Zuge dieser Fragestellung und den öffentlich zu entnehmenden Wortbeiträgen hat die GLG die Inanspruchnahme der Leistungen der stationären Inneren Medizin durch psychiatrische Patienten geprüft. Eine direkte Verlegung in die stationäre Innere Medizin war in 2024 bei insgesamt 12 Fällen notwendig. Für diese Fallzahl wäre auch eine Verlegung in das Schwerpunktkrankenhaus GLG Werner Forßmann Klinikum Eberswalde in Betracht gekommen, mit der dort vorhandenen breiten medizinischen Fachexpertise. 

Muss man zukünftig bei Luftnot in ein anderes Bundesland fahren? 

Hier wurde vermutlich etwas Sand in die Augen gestreut. Es ist davon auszugehen, dass jedes Krankenhaus mit einer Notaufnahme/ Rettungsstelle, welches mindestens durch Fachärzte der Inneren Medizin oder Kardiologie betreut wird, auch in der Lage ist, bei Luftnot akute Erste Hilfe zu leisten. Bevor eine Bundeslandgrenze überschritten wird, befinden sich im Umkreis um das GLG Krankenhaus Angermünde allein zwei Schwerpunktkrankenhäuser, das GLG Werner Forßmann Klinikum Eberswalde und das Asklepios Klinikum Uckermark in Schwedt/ Oder. Eine Bundeslandgrenze muss somit bei akuter Luftnot nicht überfahren oder überflogen werden. 

Was passiert in der Nacht? Wird die Erste Hilfe geschlossen? 

Nein. Zunächst nochmals der Hinweis, dass in 2025/2026 keine Änderungen der vorhandenen Strukturen geplant sind. Während der Transformationsphase ab 2027 bis 2029, in der schrittweise stationäre Leistungen ambulantisiert werden, baut die GLG zeitgleich ein 24/7 MVZ auf. Dieser Titel ist bewusst gewählt. Die Kombination aus dann vor Ort etablierten Facharztpraxen und Hausarztpraxen mit Leistungen der Inneren Medizin, ergibt die Möglichkeit der 24/7 Konsultation eines Arztes und einer entsprechenden Pflegefachkraft. Ein Gutachten im Auftrag der Gewerkschaft ver.di hat die Inanspruchnahme der Notaufnahmen Angermünde und Prenzlau analysiert und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Siehe Abbildung 01


Die GLG hat diese Botschaft zur Kenntnis genommen und sich klar positioniert. Wie bereits im Faktencheck zum GLG Kreiskrankenhaus Prenzlau dargestellt, ist für den Gesundheitsversorger die Fortführung der Ersten Hilfe auch in Angermünde eine Grundsatzentscheidung. 
Die Botschaft ist folglich: das, was vor Ort ist, bleibt mindestens bis 2027 und das, was kommen soll, ist auch 24 Stunden am Tag erreichbar. 

Aber in Angermünde sind die Betten doch immer voll!? 

Für den Bereich der Psychiatrie kann man das so sagen. Für den Bereich der Inneren Medizin jedoch nicht. Das BAB Institut hat im Auftrag der Gewerkschaft ver.di die Fallzahlentwicklung der letzten sechs Jahre analysiert. Für die Innere Medizin im GLG Krankenhaus Angermünde stellt sich diese Entwicklung wie folgt dar: Siehe Abbildung 02

Es zeigt sich ein Rückgang der behandelten Fälle seit 2019 um -7 % bzw. 2024 im Verhältnis zu 2023 um -6 %. Die Anzahl der Fälle im GLG Krankenhaus Angermünde ist nicht so stark gesunken wie im GLG Kreiskrankenhaus Prenzlau. Auch daraus resultiert die unterschiedliche Zeitschiene zur Umsetzung von Strukturanpassungen. 

Nicht zu vergessen und ebenfalls notwendig zu erwähnen, ist der Rückgang der Case Mix Punkte im GLG Krankenhaus Angermünde. Zur einfachen Erläuterung: Der Case Mix (dt. Fallmischung) ist ein Bewertungswert für ein Krankenhaus und gibt die Gesamtfallschwere einer Abteilung an. Ein Case Mix Punkt hatte in Brandenburg in 2024 einen Wert von rund 4.200 Euro. Die Summe der Case Mix Punkte der Inneren Medizin in Angermünde ist im Vergleich zwischen der Hochrechnung 2024 und 2019 um 33 % gesunken. Finanziell dargestellt und lediglich mit dem Case Mix Wert aus 2019 berechnet (rund 3.500 Euro), entspricht dies ein Rückgang der Erlöse von über zwei Millionen Euro allein für die Innere Medizin im GLG Krankenhaus Angermünde. 

Ist die wirtschaftliche Situation wirklich so schlecht?   

Diese Frage wurde im Faktencheck zum GLG Kreiskrankenhaus Prenzlau bereits beantwortet. Falls Sie den Faktencheck noch nicht gelesen haben, dann wiederholen wir an dieser Stelle die Ausführungen. Auch hier liegt eine Analyse im Auftrag der Gewerkschaft ver.di vor. Die wirtschaftlichen Kennzahlen wurden durch das Beratungsinstitut CAIDAO dargestellt. Der Jahresabschluss 2024 liegt noch nicht vor, deshalb sind die Ergebnisse 2019 bis 2023 visualisiert. Die Ergebnisse beziehen sich auf das MSZ. Siehe Abbildung 03

Wenn jetzt keine Sanierungsmaßnahmen in Angermünde anstehen, 
warum wurden dennoch Veränderungen verkündet? 

Das GLG Krankenhaus Angermünde ist Bestandteil der GLG Medizinisch-Soziales Zentrum Uckermark gGmbH. Auf Grundlage der Fallzahlentwicklung, der zunehmenden Inanspruchnahme ambulanter Leistungen und der Entwicklung der wirtschaftlichen Ergebnisse mussten Entscheidungen zur Sicherung der beiden Krankenhausstandorte getroffen werden.  Weiterhin war zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die Krankenhausreform in den Medien allgegenwärtig. Sowohl die Beschäftigten, die Patienten und die interessierte Öffentlichkeit verlangte nach Antworten, inwiefern die beschlossene Krankenhausreform Auswirkungen auf das vorhandene Leistungsgeschehen in Krankenhäusern der Grundversorgung haben wird. 

Hierauf keine Antwort zu geben oder gar die Augen zu verschließen, wohl wissend, was in der Reform an Mindestvoraussetzungen für bestimmte medizinische Leistungen steht, getreu dem Motto „so schlimm kann es ja nicht werden“, wäre unverantwortlich. Sowohl unverantwortlich gegenüber den Beschäftigten und unverantwortlich gegenüber unserer Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der medizinischen Grundversorgung. Aus diesen Gründen hat sich die GLG dazu entschieden, die zu erwartende Entwicklung im GLG Krankenhaus Angermünde transparent darzutellen. Zeitgleich wurde eine Alternative präsentiert, welche den Krankenhausstandort sichert und die medizinische Grundversorgung auch zukünftig gewährleistet. 

Was steht denn in der neuen Krankenhausreform? 

Dort sind Leistungsgruppen definiert. Auf Grundlage dieser Leistungsgruppen erfolgt die nächste Landeskrankenhausplanung. In der Landeskrankenhausplanung werden die Versorgungsaufträge festgelegt. Die Neufestlegung soll ab 2027 greifen. In den definierten Leistungsgruppen, beispielsweise Allgemeine Innere Medizin, Intensivmedizin oder komplexe Pneumologie, sind Mindestvorgaben definiert. Die Mindestvorgaben enthalten u. a. eine bestimmte Infrastruktur, beispielsweise Röntgen oder Basis-Labor, jedoch auch personelle Mindestvorgaben. Sind diese Mindestvorgaben über einen längeren Zeitraum nicht erfüllt, dürfen keine Leistungen der jeweiligen Leistungsgruppe mehr abgerechnet werden. Weiterhin erfolgt eine Einteilung in ein bestimmtes Level, welche die Versorgungsstufe des jeweiligen Krankenhauses definiert. 

Und was ist nun konkret geplant in Angermünde? 

2025 und 2026 sind keine Änderungen im Status quo geplant, vorausgesetzt, es treten keine unvorhersehbaren externen Effekte ein, welche uns zur Umsetzung standortsichernder Maßnahmen zwingen
der Status quo der Psychiatrie bleibt unverändert
ab 2027 beginnt der Aufbau eines 24/7 MVZ, dieser Aufbau soll bis 2029 abgeschlossen sein
die Erste Hilfe bleibt im 24/7 MVZ weiterhin geöffnet 
zeitgleich erfolgt eine schrittweise Umwandlung der stationären Inneren Medizin in ambulante Versorgungsangebote
das neue 24/7 MVZ soll aus folgenden Fachrichtungen bestehen, zunächst die bereits bestehenden Praxen in Angermünde, welche bis 2029 in das Krankenhaus umziehen sollen:
        - Praxis für Allgemeinmedizin 
        - Praxis für Innere Medizin 
        - beide Praxen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe 

    zusätzlich geplant sind:
        - Facharztpraxis/ Institutsambulanz Gastroenterologie
        - Facharztpraxis/ Institutsambulanz Onkologie
        - Facharztpraxis/ Institutsambulanz Pneumologie
        - Facharztpraxis/ Institutsambulanz für Innere Medizin
        - mindestens eine weitere Hausarztpraxis 

Damit verfolgt die GLG die Strategie, dass alle aktuellen stationären Leistungen zukünftig die medizinische Grundversorgung ambulant vor Ort absichern. Bei entsprechender stationärer Behandlungsbedürftigkeit hält das GLG Werner Forßmann Klinikum in Eberswalde entsprechende Kapazitäten vor. 

Folgende Leistungsangebote bleiben unverändert bestehen: 
privat geführte chirurgische Praxis
Beratungsstelle für Abhängigkeitserkrankte
ambulante Angebote in der Physio- und Ergotherapie
Cafeteria und Speisenversorgung

Das GLG Krankenhaus Angermünde wird ab 2027, sobald wir in eine Transformationsphase eintreten, zu einem Ort der regionalen Gesundheitsversorgung. Der Krankenhausstandort bleibt erhalten und wird sich auch in der neuen Landeskrankenhausplanung wiederfinden. Durch den Aufbau eines 24/7 MVZ sichern wir die wohnortnahe Gesundheitsversorgung. Im Verbund der GLG Unternehmensgruppe sichern wir ab, dass es bei einer stationären Behandlungsnotwendigkeit auch weiterhin die regionale Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Krankenhausbehandlung gibt. 

Wir haben für Angermünde eine verlässliche Vision erarbeitet und präsentiert. Dafür erhielten wir leise Unterstützung und laute Kritik. Wir hören an dieser Stelle nicht weg, sondern informieren weiterhin transparent über unsere Vision des Krankenhauses Angermünde. Stets geleitet von unseren drei Kernzielen, von denen wir auch nicht abrücken werden:

Wir erhalten unseren Krankenhausstandort.
Wir erhalten die medizinische und pflegerische Versorgung, angepasst an die
Bedarfe.
Wir kehren zurück in die wirtschaftliche Stabilität und sichern darüber unsere wirtschaftliche Existenz.

Wir sind und bleiben für Angermünde ein verlässlicher Gesundheitsversorger, der auch zukünftig 24/7 erreichbar ist. Zur Umsetzung der notwendigen standortsichernden Maßnahmen benötigen wir Unterstützung. Auch wenn die Kritik laut war und einige geäußerte Beiträge nicht unsere Maßnahmen darstellten, strecken wir als GLG weiterhin unsere symbolische Hand für ein gemeinsames Agieren aus.
Wir laden Sie ein, uns bei der Umsetzung der krankenhausstandorterhaltenden Strukturanpassungen zu unterstützen.

 

23.01.2025

Robert Schindler
Bevollmächtigter der Geschäftsführung