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Beratungsgespräche
Wer zu Hause gepflegt wird und Pflegegeld erhält, benötigt in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch. Dieses ist in vielen Fällen verpflichtend vom Gesetzgeber vorgeschrieben (§ 37.3 SGB XI) und dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. Dabei kommen wir zu Ihnen und beraten zu folgenden Themen:
- Möglichkeit einer Höherstufung des Pflegegrades
- Bedarf von (Pflege-) Hilfsmitteln
- Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse!